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Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Kurz gesagt: Meist Obstbäume, oft Nadelbäume und alle Bäume unter der Schwelle Ihrer Gemeinde, die zwischen 60 und 100 cm Stammumfang liegt. Außerdem tote Bäume. Aber jede Gemeinde regelt es anders, und manche gar nicht. Die Antwort für Ihren Ort:

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir zeigen Ihnen die Regel Ihrer Gemeinde.

Die übliche Grenze, und warum sie nirgends gleich ist

Die meisten Satzungen schützen Bäume ab 80 cm Umfang in einem Meter Höhe. Münster nimmt 100 cm, Hamburg misst in 1,30 m, Köln schützt Nadelbäume erst ab 130 cm. Rund die Hälfte der Gemeinden hat gar keine Satzung. Deshalb gibt es keine Antwort für Deutschland, nur eine für Ihren Ort.

Wie Sie den Umfang Ihres Baums richtig messen, steht im Ratgeber Stammumfang messen.

Obstbäume

In fast allen Satzungen ausgenommen: Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetschge. Häufige Ausnahme von der Ausnahme: Walnuss und Esskastanie zählen als geschützt. Ein alter Obstbaum darf also meist weg, außerhalb der Schonzeit.

Nadelbäume

Unterschiedlich. Manche Satzungen nehmen Nadelbäume ganz aus, manche schützen sie wie Laubbäume, Köln ab 130 cm. Thuja und Hecken-Koniferen sind fast überall frei.

Die meistgesuchten Arten

BaumMeistensAber
BirkeLaubbaum, geschützt ab Schwelledarunter frei
Tanne, Fichteje nach Satzung frei oder ab SchwelleKöln: ab 130 cm
Ahorn, Eiche, Buche, Lindegeschützt ab SchwelleEiche und Buche oft mit niedrigerer Schwelle oder Zusatzschutz
Kirsche, Apfelfreiaußer Wildformen in manchen Satzungen
Walnussgeschütztfast überall trotz Obst
Thuja, LebensbaumfreiHecke: Schonzeit beachten

Jede Zeile gilt „meistens“. Die Zeile für Ihren Ort steht auf Ihrer Gemeinde-Seite.

Tote und kranke Bäume

Ein abgestorbener Baum darf in der Regel ohne Antrag entfernt werden. Fotografieren Sie ihn vorher. Ein kranker, aber lebender Baum braucht den Antrag, geht aber meist schnell durch. Ob Ihr Baum krank oder gefährlich ist, lesen Sie im Ratgeber Ist mein Baum gefährlich?

Hecken und Sträucher

Von Satzungen oft ausgenommen (Hamburg schützt Hecken ab 80 cm Höhe), aber von der Schonzeit erfasst: Vom 1. März bis 30. September kein radikaler Rückschnitt.

Soll der Baum weg und Sie suchen einen Betrieb: Anfrage stellen. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, steht unter Baumpfleger beauftragen.

Häufige Fragen

Darf ich eine Birke im Garten fällen?

Die Birke ist ein Laubbaum und in den meisten Satzungen ab der Schwelle Ihrer Gemeinde geschützt. Liegt sie darunter oder hat Ihre Gemeinde keine Satzung, brauchen Sie keine Genehmigung. Fällen Sie außerhalb der Schonzeit vom 1. März bis 30. September und schauen Sie vorher nach Nestern.

Darf ich eine Tanne auf meinem Grundstück fällen?

Das regelt jede Satzung anders. Manche nehmen Nadelbäume ganz aus, manche schützen sie wie Laubbäume, Köln ab 130 cm Stammumfang. Was bei Ihnen gilt, zeigt Ihre Gemeinde-Seite.

Ab welchem Stammumfang brauche ich eine Genehmigung?

Das legt Ihre Gemeinde fest. Meist liegt die Schwelle zwischen 60 und 100 cm, gemessen in 1,00 m oder 1,30 m Höhe. Ohne Satzung gibt es keine Schwelle. So messen Sie richtig.

Darf ich einen Obstbaum fällen, der blüht?

Obstbäume sind in fast allen Satzungen ausgenommen. Die Blüte fällt aber in die Schonzeit, und im Frühjahr brüten Vögel. Ist ein Nest besetzt, darf nicht gefällt werden. Am einfachsten warten Sie bis Oktober. Mehr zur Schonzeit.

Was gilt bei Ihnen?

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir zeigen Ihnen die Regel Ihrer Gemeinde.