Baumschutzverordnung Amberg: Wann Sie eine Genehmigung brauchen
Ja, in Amberg gibt es eine Baumschutzverordnung. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe.
Die Regel in Amberg auf einen Blick
- Geschützt
- Laubbäume ab 80 cm Stammumfang
Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang - Gemessen in
- 1,00 m Höhe über dem Boden
- Auch geschützt
- Ersatzpflanzungen
- Mehrstämmige Bäume
- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe bei Laubbäumen mehr als 100 cm, bei Nadelbäumen mehr als 120 cm beträgt.
- Ausgenommen
- Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnussbäumen. Von den Verboten ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), fachgerechte Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung.
- Gilt
- Flächen innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Amberg.
- Zuständig
- Stadt Amberg – Untere Naturschutzbehörde
- Gebühr
- Mindestgebühr 25 Euro (Merkblatt der Stadt vom 02.01.2003)
- Bearbeitungszeit
- keine Angabe gefunden
- Ersatzpflanzung
- Genehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, auf demselben Grundstück angemessenen Ersatz zu pflanzen; bei Verstoß können Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Merkblatt der Stadt (2003): 80–90 cm Stammumfang 1 Baum, 91–130 cm 2, 131–170 cm 3, 171–210 cm 4 Bäume usw.
- Ausgleichszahlung
- Ist Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar: zweckgebundene Ausgleichszahlung nach den Kosten einer angemessenen Ersatzpflanzung auf öffentlichen Grünflächen (Merkblatt 2003: z. B. 760 € bzw. 610 € je Ersatzbaum).
- Bußgeld
- bis 50.000 €
Gilt das für meinen Baum?
- Ist der Baum ausgenommen? Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnussbäumen. Von den Verboten ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), fachgerechte Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung.
- Wie dick ist der Stamm in 1,00 m Höhe? Geschützt: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe bei Laubbäumen mehr als 100 cm, bei Nadelbäumen mehr als 120 cm beträgt. Liegt Ihr Baum unter der Schwelle und trifft keine dieser Regeln zu, ist er nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt. Wie Sie richtig messen, steht weiter unten.
- Steht der Baum im Geltungsbereich? Flächen innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Amberg.
Wenn Sie unsicher sind: Die zuständige Stelle beantwortet solche Fragen am Telefon, bevor Sie einen Antrag stellen.
So messen Sie den Stamm in Amberg
In Amberg zählt der Umfang in 1,00 m Höhe über dem Boden.
- Messen Sie vom Boden 1,00 m am Stamm hoch und markieren Sie die Stelle.
- Legen Sie ein Maßband oder eine Schnur einmal um den Stamm. Die Länge ist der Umfang.
- Teilt sich der Stamm unterhalb dieser Höhe: Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe bei Laubbäumen mehr als 100 cm, bei Nadelbäumen mehr als 120 cm beträgt.
Faustregel: 80 cm Umfang sind etwa 25 cm Durchmesser, 100 cm Umfang sind etwa 32 cm Durchmesser.
So beantragen Sie die Fällung in Amberg
Wenn Ihr Baum geschützt ist, brauchen Sie vor der Fällung oder einem starken Rückschnitt eine Genehmigung.
- Wo
- Stadt Amberg – Untere Naturschutzbehörde
Zur Seite der Stadt - Telefon für Fragen
- 09621 10-0 (Zentrale)
- stadt@Amberg.de
- Was es kostet
- Mindestgebühr 25 Euro (Merkblatt der Stadt vom 02.01.2003)
Ein Fachbetrieb kann den Antrag mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen. Viele machen das.
Was zusätzlich gilt, auch in Amberg
- Schonzeit, 1. März bis 30. September
- Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche werden nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten. Pflegeschnitte sind erlaubt. Bäume in Gärten sind ausgenommen, Hecken und Gebüsche im Garten nicht. Die Regel Ihrer Gemeinde und der Artenschutz gelten trotzdem.
- Nester und Tiere, das ganze Jahr
- Ist ein Nest besetzt, eine Baumhöhle bewohnt oder ein Fledermausquartier da, wird nicht gefällt, auch im eigenen Garten.
- Die Regel Ihrer Gemeinde
- Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang das ganze Jahr. Dann braucht Fällen eine Genehmigung.
Häufige Fragen zu Amberg
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Amberg geschützt?
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1,00 m Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe des Umfangs der beiden stärksten Stämme in 100 cm Höhe bei Laubbäumen mehr als 100 cm, bei Nadelbäumen mehr als 120 cm beträgt.
Welche Bäume sind in Amberg ausgenommen?
Nicht geschützt: Obstbäume außer Walnussbäumen. Von den Verboten ausgenommen: Bäume in Baumschulen und Gärtnereien (gewerblich), fachgerechte Kronenpflege, notwendige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung.
Was kostet die Genehmigung in Amberg?
Mindestgebühr 25 Euro (Merkblatt der Stadt vom 02.01.2003)
Muss ich einen neuen Baum pflanzen?
Genehmigung kann mit der Auflage verbunden werden, auf demselben Grundstück angemessenen Ersatz zu pflanzen; bei Verstoß können Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Merkblatt der Stadt (2003): 80–90 cm Stammumfang 1 Baum, 91–130 cm 2, 131–170 cm 3, 171–210 cm 4 Bäume usw.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Baumschutzverordnung sieht ein Bußgeld bis 50.000 € vor.
Untere Naturschutzbehörde
Für Schutzgebiete, Naturdenkmale und Fragen zum Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie weiß auch, ob für ein Grundstück besondere Regeln gelten.
- Behörde
- Stadt Amberg
Amt für Ordnung und Umwelt (Naturschutz) - Anschrift
- Herrnstraße 3, 92224 Amberg
- Telefon
- 09621 10-0 (Zentrale)
- Naturschutz@Amberg.de
- Im Netz
- Seite der Behörde
Angaben laut Seite der Behörde, geprüft am 7. Oktober 2026.
Weitere Städte in Bayern
Baumweiser gibt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Baumschutzverordnung im Original. Im Zweifel fragen Sie kurz bei der zuständigen Stelle nach: Stadt Amberg – Untere Naturschutzbehörde.